Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte in Deutschland. An die Handelsgesetze müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige halten, die im Handelsregister eingetragen sind.
Das HGB enthält zahlreiche Grundregelungen zur Rechnungslegung oder generell zu Rechtsgeschäften. Diese Regelungen sind bindend für alle Unternehmen und Selbstständigen, die sich an das Handelsgesetz halten müssen. Das betrifft alle, die im rechtlichen Sinne ein Handelsgewerbe betreiben und somit zu den Kaufleuten zählen.
Für bestimmte Rechtsformen gelten laut dem HGB allerdings zusätzlich spezielle Regelungen. Dazu gehören:
offene Handelsgesellschaften (OHG)
Kommanditgesellschaften (KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA)
stille Gesellschaften
Banken, Versicherungsunternehmen und Genossenschaften unterliegen zudem bestimmten Sonderregelungen.
Welche Regelungen auf Ihre Rechtsform zutreffen, können Sie im HGB nachlesen.
Besonders wichtig für Unternehmen und Selbstständige, die an das Handelsgesetz gebunden sind, sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Diese sind im HGB verankert und gelten somit für alle Kaufleute. Die GoB enthalten alle Richtlinien für eine systematische und lückenlose Buchführung.
Außerdem enthält das HGB wichtige Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses. Es legt fest, auf welche Weise der Jahresabschluss erstellt und der Gewinn ermittelt werden muss. Während Kleinunternehmen und Freiberufler:innen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen dürfen, müssen Unternehmen und Selbstständige im Handelsregister eine Bilanz erstellen.
Bei einem Verstoß gegen die Regelungen im HGB können sehr hohe Geldbußen von bis zu 50.000,00 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall droht als Strafe sogar eine Löschung aus dem Handelsregister.
Dieses Gesetzbuch enthält alle Normen des Handelsgesetzbuches mit Ausnahme des Seehandelsrechts.